Ab dem 31.8.2021 gilt die „3-G-Regel“

Liebe Patientinnen

wie Sie sicherlich bereits aus den Medien erfahren haben, kommt es leider zu einer rapiden Zunahme der Coronafallzahlen mit bereits heute schon hoher Auslastung der Intensivstationen. Aufgrund dieser Entwicklung schliessen wir uns der Regelung der thurgauer Spitäler an und führen ab dem 31.8.2021 die „3-G-Regel“ für Begleitpersonen ein. Diese Regelung betrifft alle Begleitpersonen, Kinder eingeschlossen. 

Die „3-G-Regel“ besagt, dass der Zutritt nur erlaubt ist, wenn Ihre Begleitperson geimpft, genesen oder aktuell getestet ist. Ein entsprechendes Zertifikat muss vorliegen. Unsere Praxisassistentinnen sind verpflichtet, dieses bei jeder Begleitperson zu kontrollieren.

Generell bitten wir Sie, die Praxis wenn möglich allein zu betreten.

Wir hoffen, dass Sie Verständnis für diese Massnahme haben. So können wir gemeinsam die Spitäler vor Überlastung schützen und erneute Einschränkungen hoffentlich vermeiden.

Ihr Team Gynaecologicum